Tipps für den Einkauf im Ausland

BZ Berner Zeitung:Mirjam Comtesse – Immer mehr Schweizer wollen vom tiefen Euro-Kurs profitieren und kaufen im Ausland ein. Vor allem für grosse Anschaffungen wie ein neues Auto lohnt sich die Reise. Doch es gibt vieles zu beachten.
Konsumentinnen und Konsumenten aber bislang nur wenig vom günstigen Wechselkurs. Deshalb erledigen immer mehr ihre Einkäufe im Ausland. Wer genau Bescheid weiss, kann sich dabei einige Probleme ersparen.

Für all jene, die nicht unmittelbar ennet der Grenze wohnen, lohnt es sich vor allem, grössere Anschaffungen im Ausland zu machen. Dabei gelten die Regeln der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Wer etwa sein neues Auto im Euroraum kauft, sollte an der Schweizer Grenze die Rechnung oder den Kaufvertrag zur Hand haben, ebenso den Fahrzeugausweis, eine Identitätskarte sowie eine Einfuhrzollanmeldung. Wichtig ist auch ein Ursprungsnachweis. Denn nur wer beweisen kann, dass sein Fahrzeug aus Europa kommt, geht zollfrei aus.

Was ebenfalls leicht vergessen geht: Zum günstigen Kaufpreis kommen bei der Einfuhr die Automobil- und die Mehrwertsteuer hinzu. Der Ansatz für die Automobilsteuer beträgt sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Fahrzeugen 4 Prozent des Werts. Am Bestimmungsort in der Schweiz sind zudem 7,6 Prozent Mehrwertsteuer abzugeben. Zurückfordern können Schweizer im Prinzip die Mehrwertsteuer, die im Ausland anfällt. Wie das genau funktioniert, fragt man am besten seinen Autohändler.

Bis 300 Franken zollfrei
Einige nutzen den Ferienaufenthalt im nahen Ausland auch, um kleinere Einkäufe zu erledigen. Gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung darf eine Privatperson pro Tag Waren im Wert von total 300 Franken zoll- und gebührenfrei einführen. Auch Unterhaltsarbeiten – zum Beispiel am Auto – dürfen bis zu diesem Betrag abgabefrei durchgeführt werden. Die EZV rät dazu, eine Quittung mitzunehmen, damit der Käufer am Zoll sofort zeigen kann, wie viel er bezahlt hat.

Ausgenommen von der 300-Franken-Regel sind spezielle Produkte: Bei alkoholischen Getränken mit bis zu 15 Volumenprozent gilt eine Obergrenze von 2 Litern, ab 15 Volumenprozent 1 Liter. Gebührenfrei sind auch 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 Gramm Schnitttabak.

Für «sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse» gibt es ebenfalls abgabenfreie Höchstmengen pro Person und Tag. So darf ein Einkaufstourist höchstens 1 Kilo Butter oder Rahm mitführen, maximal 5 Liter Milch und 500 Gramm Frischfleisch. Genauere Angaben sind auf der Website www.zoll.admin.ch erhältlich – unter der Rubrik «Privat».

Wer sich nicht an die Bestimmungen hält und bei einer Kontrolle erwischt wird, zahlt unter Umständen saftige Aufpreise.

Mehrwertsteuer kostet
Und wenn nun der Grosseinkauf von günstigen Windeln und haltbaren Lebensmitteln den Wert von 300 Franken übersteigt? Dann muss der Betroffene am Zoll Mehrwertsteuer zahlen. Für Güter wie Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitschriften und in der Schweiz registrierte Medikamente gilt dabei ein reduzierter Steuersatz von 2,4 Prozent. Für alle anderen Produkte sind es 7,6 Prozent.

Wie beim Autokauf müssen die Kunden die ausländische Mehrwertsteuer nicht zahlen. Sie sollten deshalb – beispielsweise in Deutschland – im Laden einen Ausfuhrbeleg verlangen. An der Grenze muss der deutsche Zoll das Formular abstempeln. Beim nächsten Besuch im selben Laden erhält der Kunde oder die Kundin die deutsche Mehrwertsteuer (19 Prozent) zurück.

Päckli werden oft teuer
Verlockend sind auch Internetbestellungen im Euroraum. Doch die Rechnung kann am Ende teurer ausfallen als bei einer Bestellung in der Schweiz. Denn jede Postsendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Für grossen Ärger sorgen zudem die oft hohen Posttaxen, die in erster Linie bei privaten Kurierdiensten anfallen. Deshalb sollte man sich bei Bestellungen vergewissern, dass die Zollabwicklung über die nationalen Postunternehmen erfolgt.

Wer sich die Verzollungs- und Postgebühren ganz sparen will, kann zu einem Trick greifen. Findige Schweizer in Grenzorten wie Konstanz und Laufenburg bieten Schweizer Konsumenten an, Päckchen für sie entgegenzunehmen. Das funktioniert so: Anstatt beim Onlineeinkauf die eigene Adresse anzugeben, schreibt man einfach die Adresse der Grenzbewohner auf. Auf der Heimfahrt von den Ferien kann man dann das Päckchen bei ihnen abholen und – bei einem Wert unter 300 Franken – gebührenfrei mit über die Grenze in die Schweiz nehmen. Das ist völlig legal und kommt auch bei einem Entgelt für die Päckchen-Entgegennehmer deutlich günstiger.

Eines von vielen Beispielen für einen solchen Service ist: www.euroretour.ch.

Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/wirtschaft/konjunktur/Tipps-fuer-den-Einkauf-im-Ausland/story/22954887

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