Kleines Lexikon der Mehrwertsteuerrückerstattung Deutschland
Die Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer
Sicherlich waren Sie schon im Ausland, haben eingekauft, den Ausfuhr-/Exportbeleg (Mehrwertsteuer – Rückerstattungs-Formular, Zollformular, Ausfuhr- und Abnehemerbescheinigung für Umsatzsteuer„ grüner Zettel“,usw.) beim ausländischen Zoll abstempeln lassen. Danach während Monaten schlicht keine Zeit gehabt oder die 6 Monaten sind ärgerlicherweise abgelaufen. Somit hat sich der Einkauf nur teilweise gelohnt.
Wir von Euroretour bieten eine Dienstleistung an, um für Sie die Einlösung der MwSt zu erledigen.
Einkaufen mit dem Euroretour Service-Programm wird zum Vergnügen!
Neu erhalten Sie die MwSt Rückerstattung in unserem neuen Online-shop www.europa-shop.ch
Sparen Sie richtig viel Geld!
Sie haben noch nie in Deutschland eingekauft? Probieren Sie es einmal aus und Sie werden sehen welche Preisvorteile Sie bei unseren Partner haben.
Sie als Euroretour Kunde haben viele Vorteile , wenn Sie unser Service-Programm in Anspruch nehmen. Unser Serviceprogramm basiert auf zwei Teilen, im einzelnen sind dies die MwSt-Rückerstattung und die Paketlieferadressen. Sie können auch einzelne Teile kombinieren oder auch nur einen Teil davon in Anspruch nehmen. Den grössten nutzen haben Sie aber , wenn Sie alle Teile gemeinsam beanspruchen.
Die einzelenen Vorteile, wenn Sie über Euroretour bestellen sind:
- grunsätzlich tiefere Preise durch die Mehrwertsteuer-Rückerstattung
- mehrere deutsche Lieferadressen für Pakete
- geringere bis keine Versandspesen
- weniger bis keine Zoll oder Postgebühren
- schnellere Lieferung
Es gibt eine aktuelle Liste der neuen Partner von Euroretour. Unter“Aktuell“ erfahren Sie die neuesten Aktionen oder den speziellen Angeboten unserer Partner. Deshalb schauen Sie doch immer wieder bei uns rein! Ist Ihr bevorzugter Shop nicht dabei oder kennen Sie einen speziellen Shop, lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf Ihre Bestellungen über Euroretour.
Einkaufen in Deutschland ist für Schweizerinnen und Schweizer nach wie vor attraktiv. Preisabschläge bis zu 50 % auf diverse Produkte sind möglich. Im deutschen Grenzgebiet locken aber nicht nur billige Discountmärkte, sondern auch die zahlreichen Fachgeschäfte und Restaurants. Sei es ein neuer Haarschnitt, ein Sonntagsbraten vom Metzger, eine Waschmaschine, eine Zahnarztbehandlung, die schon lange nötige Brille, biologisches aus dem Reformhaus oder ein feines chinesisches Essen: All dies ist jenseits der Grenze bedeutend billiger.
Der Preisvorteil äussert sich nicht zuletzt durch die möglichkeit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung von bis zu 19 % in Deutschland. Sicherlich waren Sie schon im Ausland, haben eingekauft, den Ausfuhr-/Exportbeleg (Mehrwertsteuer – Rückerstattungs-Formular, Zollformular, Ausfuhr- und Abnehemerbescheinigung für Umsatzsteuer” grüner Zettel”,usw.)beim ausländischen Zoll abstempeln lassen. Danach während Monaten schlicht keine Zeit gehabt oder die 6 Monaten sind ärgerlicherweise abgelaufen. Somit hat sich der Einkauf nur teilweise gelohnt.
Wir von Euroretour bieten eine Dienstleistung an, um für Sie die Einlösung der MwSt zu erledigen. Die Preisunterschiede zur Schweiz sind tatsächlich beträchtlich. Vor allem bei den Frischprodukten. Fleisch und Milchprodukte kosten hier halb so viel wie in der Schweiz. Einfuhrbeschränkungen sorgen aber dafür, dass der Einkaufsfreude gewisse Grenzen gesetzt werden: Zollfrei eingeführt werden dürfen Lebensmittel im Wert von höchstens 300 Franken, für Alkohol, Fleisch und Milchprodukte gelten spezielle Regelungen.
MwSt.-Rückerstattung
Deutsche Mehrwertsteuer Rückerstattung
So einfach geht’s:
- Ausfuhrschein (Mehrwertsteuer-Zettel) an der Kasse verlangen
- Ausfuhrschein mit Rechnung am Deutschen Zoll bei Einreise in die Schweiz abstempeln lassen
- Ausfuhrschein mit Rechnung und Gutschrifts-Formular senden an :
Euroretour Leuenberger
Postfach 2772
4002 Basel
- Ihr Geld wird direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen
- Die Auszahlung der MWST wird nur von unserem eigenen Onlineshop www.europa-shop.ch rückerstattet
Senden Sie uns Ihre Originalformulare (machen Sie sich eine Kopie):
- mit Originalrechnung oder Kassenzettel (max. 5 Monate alt)
- vom Deutschen Zoll abgestempelt
- mit Ihrer Unterschrift
- Ihr Konto auf welches der Betrag überwiesen werden sollte
- Nur in Deutschland gekaufte Waren
Keine Rückerstattung bei :
- Kopien, es werden nur Original Rechnungen vergütet
- ohne deutschen Zollstempel
- Amazon
- Nicht in Deutschland gekaufte Waren
- abgelaufene, ohne Deutschen Zollstempel und ungültige Ausfuhrscheine und Rechnungen können nicht vergütet werden und werden nicht zurückgeschickt.
- eine Rückerstattung Ihres Mehrwertsteuer Betrages ist nur innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum möglich (mit einzelnen Ausnahmen). Somit können wir nur Aufträge annehmen bei denen das Ausfuhrdatum maximal 5 Monate zurückliegt.
- Sämtlichen Dienstleistungen ausgenommen Autoreparatur etc.
- Von Aldi können wir keine Aufträge bearbeiten. Aldi hat ein eigenes Mehrwertsteuer System.
- Allen anderen Geschäften die mit Formularen von wie z.B. Global Refund, Tax free usw. sind
- Autoteile für Privatpersonen
SPEZIALREGELUNG DES DEUTSCHEN STEUERRECHTS, WONACH IM BEREICH KFZ-TEILE UND -ZUBEHÖR EINE STEUERBEFREITE LIEFERUNG NUR VORLIEGT, SOFERN DER ABNEHMER GEWERBLICH IST. Es gilt § 6 Abs.3 des UStG entsprechend § 6. (1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1) liegt vor, wenn bei einer Lieferung 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Zollfreigebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder 2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Zollfreigebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder 3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Zollfreigebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer a) ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat, oder b) ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer, ist und der Gegenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. (2) Ausländischer Abnehmer im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 ist 1. ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Zollfreigebiete, hat oder 2. eine Zweigniederlassung eines im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Zollfreigebieten ansässigen Unternehmers, die ihren Sitz im Ausland, ausgenommen die bezeichneten Zollfreigebiete, hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat. Eine Zweigniederlassung im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Zollfreigebieten ist kein ausländischer Abnehmer. (3) Ist in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn 1. der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und 2. das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient. Satz 1 gilt nicht, wenn der ausländische Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Zollfreigebiete nach § 1 Abs. 3, hat, oder sein Beauftragter den Gegenstand der Lieferung im persönlichen Reisegepäck ausgeführt hat. (4) Die Voraussetzungen der Absätze 1 und 3 sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Der Bundesminister der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat. Somit entfällt für Privatperson die Mehrwertsteuererstattung.
Das von Ihnen unterschriebene Formular gilt als Vollmacht, welches berechtigt, in Ihrem Auftrag den Mehrwertsteuer-Betrag entgegen nehmen zu dürf
Gebühren:
- Für unsere Bemühungen verlangen wir eine Servicegebühr
- Sie können so auch Belege von Bekannten, Verwandten und Nachbarn zusammen einlösen, es wird jedoch nur auf Ihr Konto der gesamte Betrag überwiesen oder ausbezahlt.
Wir bedanken uns für Ihren Auftrag
Download Versand- und MWST-Gutschrifts-Formular (406 kb /pdf)
MwSt.-Rückerstattung
Firmen mit Mehrwertsteuer Rückerstattung
Allgemeines
Sie können uns die vom Deutschen Zoll abgestempelten Rechnungen per Post zusenden und wir überweisen Ihnen auf Ihr genanntes Konto den MwSt Betrag nach Abzug einer Gebühr oder Sie können diese auch direkt in der Filiale in Waldshut-Tiengen einlösen.
Sie erhalten den Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr ausbezahlt. Jedoch können wir die Rechnungen nur bis zum unten Angegebenen Zeitraum annehmen. Ab Kaufdatum 1 Monat vor Ablauf der Frist zum einlösen.
Bitte beachten:
- Nur mit dem Ausfuhr – und Abnehmerbescheinigungsformular (Mehrwertsteuer Zettel) gültige Rückerstattungs Aufträge einsenden. (An der Kasse beim bezahlen verlangen).
- eine Rückerstattung Ihres Mehrwertsteuer Betrages, ist nur innerhalb von 6 Monaten ab Ausfuhrdatum möglich (mit einzelen Ausnahmen). So können wir nur Aufträge annehmen bei denen das Ausfuhrdatum maximal 5 Monate zurückliegt.
- Keine abgelaufenen Mehrwertsteuer Zettel an Euroretour senden. Abgelaufene Zettel werden nicht zurückgeschickt.
- von Aldi keine Aufträge an uns senden. Aldi hat ein eigenes Mehrwertsteuer System. Bitte wenden Sie sich an das Aldi – Personal.
- ebenfalls keine MwSt Belge von anderen MwSt Rückerstatter wie Tax Free, Globel Refund usw.
Unsere Telefonzeiten sind: Montags 15.00 – 18.00 Uhr